Zukunft. Mit Sicherheit.
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Stetig steigende Beiträge bei gleichzeitig sinkenden Leistungen, das deutsche Sozialversicherungssystem steckt in der Krise. Gut beraten ist, wer dem staatlichen System den Rücken kehrt und selbst in eine private oder betriebliche Vorsorge investiert.

Hier besteht zum Teil erheblicher Aufklärungsbedarf. Denn viele Betroffene zahlen, oft bereits jahrelang, Sozialversicherungsabgaben, obwohl sie es gar nicht müssten. Sozialversicherungsrechtlich als Angestellte behandelt führen z.B. viele angestellte Familienangehörige, Geschäftsführer mit und ohne Geschäftsanteile oder selbständige Kaufleute immer noch Sozialabgaben ab. Das muss nicht sein!
Denn: Eine Befreiung zu Unrecht versicherter Sozialversicherungsnehmer ist in vielen Fällen möglich. Zu diesem Personenkreis zählen:

  • Ehepartner und Kinder von Selbstständigen, die in ihrem Familienunternehmen beschäftigt sind
  • Geschäftsführer
  • Prokuristen (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Selbstständige Kaufleute
  • Gesellschafter

Der begünstigte Personenkreis hat einen Anspruch auf Erstattung der bereits "unfreiwillig" eingezahlten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar rückwirkend bis zu 30 Jahren bei der Rentenversicherung und bis zu vier Jahren bei der Arbeitslosenversicherung. Schon bei Betroffenen, die nur über einen Zeitraum von 5 Jahren zu Unrecht Sozialversicherungsabgaben abgeführt haben, können die zurückzuzahlenden Beiträge bis zu 40.000 Euro betragen.
 
Für die Bewertung werden jedoch zahlreiche Kriterien herangezogen. Die genaue Prüfung der individuellen Einzelumstände und eine umfassende Beratung durch einen kompetenten Berater ist somit dringend zu empfehlen - und immer nur im Erfolgsfall mit Kosten verbunden.

Gehören Sie zum angesprochenen Personenkreis und wollen Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen? Dann zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Michael Bartneck

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