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Falsch beraten – und wer zahlt?

31.10.2006

Energiepass kann für Handwerker teuer werden

Stuhr, Oktober 2006. Zum 1. Januar 2008 soll die neue Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft treten. Darauf einigten sich die zuständigen Ministerien. Damit verbunden sind zwei bundeseinheitliche Energiepässe – ein verbrauchs- sowie ein bedarfsorientierter. Mit ihnen soll der Energieverbrauch von Immobilien in ganz Deutschland vergleichbar gemacht werden, wie es beispielsweise bei der Klassifizierung von Kühlschränken und Co. seit langem üblich ist.  

Der verbrauchsorientierte Energiepass hält den Ist-Zustand fest. Er errechnet sich aus dem tatsächlichen Verbrauch innerhalb einer Immobilie. Ob Energie eingespart werden kann, verrät der bedarfsorientierte Energiepass.

Die Deutsche Energieagentur (dena) führte bereits 2004 einen flächenübergreifenden Energiepass im Feldversuch ein. 2005 folgte die Markteinführungskampagne. Seitdem stellen ausgebildete Energieberater, Architekten, Bauingenieure und auch Handwerker wie Schornsteinfeger, Dachdecker und Maler den freiwilligen Energiepass der dena aus.

Welche Qualifikationen Aussteller zukünftig erfüllen müssen, ist noch unklar. „Meiner Meinung nach sollte es eine Art Führerschein für das Ausstellen des Energiepasses geben“, meint Karsten Lücke, Bauingenieur bei der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Bremen. Aber selbst dann sei der jeweilige Berater nicht frei von Risiken, die mit dem Ausstellen verbunden sind. Diese entstehen, wenn mit dem Energiepass fehlerhafte Aussagen getroffen werden. „Stellt der Berater zum Beispiel einen negativen Energiepass aus, mindert er den Wert der Immobilie“, sagt Lücke. Ebenso begibt sich der Berater auf dünnes Eis, wenn er Modernisierungsempfehlungen ausspricht. Mit den baulichen Änderungen sind nicht selten hohe Kosten verbunden, die der Immobilienbesitzer im Zweifelsfall sogar mit einem Kredit finanziert. Stellt sich nun der errechnete Erfolg nicht ein, wird er den Berater zur Verantwortung ziehen.

Handwerker sind in der Regel bei Sachschäden durch ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung abgesichert – bei Beratungsfehlern meist nicht. „Stellt beispielsweise ein Tischler einen Gebäude-Energiepass aus und macht dabei einen Fehler, ist er über die klassische Deckung der Betriebs-Haftlicht nicht versichert“, sagt Dagmar Freund, Versicherungskauffrau und Geschäftsführerin bei Franzen + Partner. So könnte der Handwerker sich alsbald mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert sehen. „Daher ist der Tischler gut ‚beraten’, wenn er über eine spezielle Deckungserweiterung für das Ausstellen der Energiepässe verfügt“, meint Dagmar Freund.

Wann der neue Energiepass zur Pflicht wird steht fest. Wie er und von wem er im Detail umgesetzt werden soll, ist dagegen vorerst unklar. „Im Feldversuch habe ich gut 30 Energiepässe ausgestellt, deren Ergebnisse erheblich voneinander abweichen“, sagt Lücke. Festzuhalten ist, dass es hier noch erheblichen Klärungsbedarf in der praktischen Umsetzung gibt.


Weitere Informationen unter:
www.dena.de
www.bafa.de
www.enev-online.de
www.franzen-partner.de

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