
„Häuptling und ein Indianer“-Prinzip nicht mehr zeitgemäß
02.07.2007
Unterstützungskassen attraktiv für Geschäftsführer im Mittelstand
Stuhr, Juli 2007. Als Geschäftsführer oder Gesellschafter uneingeschränkt steuerfrei und in den meisten Fällen sozialabgabenfrei fürs Alter vorsorgen: Ist das möglich? Nach Einschätzung von Michael Bartneck, Experte beim unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Franzen + Partner, ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse (U-Kasse) oftmals die richtige Lösung. „Bereits vor einiger Zeit fiel die Hürde, seit dem können desegmentierte U-Kassen auch einzelne, gut verdienende Geschäftsführer aufnehmen“, erläutert er. Vormals war es Geschäftsführern nur erlaubt, gemeinsam mit einem oder mehreren Mitarbeiter beizutreten. Bei einer desegmentierten Unterstützungskasse wird die Gesamtheit aller Trägerunternehmen im Hinblick auf das Verhältnis zwischen dem zulässigen und dem tatsächlichen Kassenvermögen berücksichtigt. Etwaige Unterschiede zwischen den einzelnen Trägern brauchen nicht länger über das Paritätsprinzip ausgeglichen werden.
Warum sich der Weg in eines der ältesten deutschen Rentenmodelle wieder lohnt, liege auch darin begründet, dass es hier keine Beitragsbeschränkung gibt. Die übrigen Wege – Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond – ermöglichen lediglich eine jährliche, steuer- und sozialabgabenfreie Beitragszahlung in Höhe von 2.520 Euro sowie zusätzliche steuerfreie 1.800 Euro im Jahr. Im Fall der U-Kasse sind die eingezahlten Beträge, die über die 2.520 Euro – das entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – zwar nicht mehr uneingeschränkt sozialabgabenbefreit, aber definitiv steuerfrei – ebenso wie bei der Direktzusage. Neben der günstigen steuerlichen Beitragsphase, ist auch die Auszahlung durch die Fünftelungsregelung nach Angaben des Experten steuerlich attraktiv.
Selbst im Vergleich mit der Direktzusage schneide die U-Kasse positiv ab. So kommt der eingezahlte Betrag, anders als bei einer Direktzusage nicht mit der Unternehmensbilanz in Berührung. „Kritisch wird es vor allem dann, wenn die Direktzusage nicht durch Versicherungspolicen rückgedeckt ist“, erläutert Bartneck und fügt hinzu: „Der über Rückstellungen in der Bilanz vermerkten Summe steht kein realer Wert gegenüber.“ Großkonzerne sichern ihre Zusagen in der Regel vernünftig ab. Im Mittelstand dagegen dient die Direktzusage nicht selten als Gewinnschmälerung, um die Steuerlast zu minimieren und weniger als kluges Vorsorgeinstrument. „Weitaus unkomplizierter und flexibler ist dagegen die Unterstützungskasse. Alles im allem eine steuerlich attraktive Lösung für Geschäftsführer und Gesellschafter im Kleingewerbe und Mittelstand“, betont Bartneck.
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