
Besitzer von Anhängern und Aufliegern: ACHTUNG!
07.11.2011
Laut BGH-Urteil vom 27.10.2010 gilt:
Im Schadenfall eines Gespanns (versicherungspflichtiges Zugfahrzeug und versicherungspflichtiger Anhänger/Auflieger) muss der Schaden je zur Hälfte vom Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges und des Anhängers/Aufliegers getragen werden.
Auch wenn der Anhänger/Auflieger verliehen wurde, wird im Schadenfall der Anhänger/Auflieger mit 50 % der Schadenhöhe belastet!
Weitere Pressemitteilungen anzeigen


