Zukunft. Mit Sicherheit.
Schrift kleiner Schrift Normal Schrift größer

Besitzer von Anhängern und Aufliegern: ACHTUNG!

07.11.2011

Laut BGH-Urteil vom 27.10.2010 gilt:

Im Schadenfall eines Gespanns (versicherungspflichtiges Zugfahrzeug und versicherungspflichtiger Anhänger/Auflieger) muss der Schaden je zur Hälfte vom Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges und des Anhängers/Aufliegers getragen werden.

Auch wenn der Anhänger/Auflieger verliehen wurde, wird im Schadenfall der Anhänger/Auflieger mit 50 % der Schadenhöhe belastet!

Weitere Pressemitteilungen anzeigen